Carl Turck GmbH & Co KG

Umstellung von gelbverzinkt auf hellverzinkt

Die Europäische Chemikalienagentur hat 2013 beschlossen, Chrom(VI) als krebserzeugend und erbgutverändernd in die REACH-Verordnung aufzunehmen (siehe REACH-Verordnung Anhang XIV).
Durch diese Entscheidung droht nach Inkrafttreten am 21. September 2017 ein komplettes Verbot von Chrom(VI)-haltigen Verbindungen innerhalb der EU.

Etliche Galvanik- Betriebe reduzieren daher bereits heute schon die Verfügbarkeit ihrer Bäder für die Chrom(VI)-haltigen Oberflächenbeschichtungen, so dass zum einen die Versorgungssicherheit nicht mehr gewährleistet ist und zum anderen die Preise für Chrom(VI)-haltige Oberflächen spürbar steigen.

Aufgrund dessen möchten wir Sie darüber in Kenntnis setzen, dass wir im Zuge des kommenden Verbots für die Verwendung von Chrom VI unsere Lagerware im Bereich Baubeschläge ab dem 17.07.2017 auf hellverzinkt umstellen werden.
Die noch vorhandenen Lagerbestände in gelbverzinkt werden wir noch abverkaufen, Neuproduktionen werden wir lediglich noch in hellverzinkt anbieten.